Urteil des BFH vom 20.10.2010

Öffentliche Zustellung - Verjährung

BFH Anhängiges Verfahren, III R 46/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2010)
1. Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung, da
- zum einen die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, weil bereits vor dem Tag der Abnahme der Tag notiert wurde,
bis zu dem die öffentliche Benachrichtigung aushängen muss (§ 15 Abs. 3 Satz 3 VwZG a.F.),
- zum anderen die sachlichen Voraussetzungen fehlten, weil die Feststellung des unbekannten Aufenthalts des
Steuerpflichtigen nicht zu Recht erfolgte?
2. Ist die Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (Beschluss vom 25.11.2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003,
548) zur Wahrung der Festsetzungsfrist im Falle des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO auch auf die öffentliche Zustellung und
somit auf die Anwendung des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AO übertragbar?
Ist § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AO auch dann anwendbar, wenn ein Mangel bei der öffentlichen Zustellung vorliegt, der aber
über § 9 VwZG a.F. durch spätere Kenntniserlangung der Steuerbescheide geheilt wurde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 169 Abs 1 S 3 Nr 2; VwZG § 15; VwZG § 9
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 17.6.2010 (5 K 79/08)