Urteil des BFH vom 20.04.2009
Erledigung des Revisionsverfahrens - Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung - Rechtskraft des FG-Urteils bei auf das Rechtsmittelverfahren beschränkten Erledigungserklärungen
BFH Anhängiges Verfahren, III R 12/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2009)
Kindergeld für Beschäftigte des italienischen Konsulats: Sind auf eine italienische Staatsangehörige, die in Italien einer
Sozialversicherungspflicht unterliegt und deshalb als in Italien beschäftigt gilt, die italienischen Rechtsvorschriften
anzuwenden, auch wenn sie tatsächlich als Botschaftsangehörige einer nichtselbständigen Beschäftigung in Deutschland
nachgeht? Hat das Versicherungsland auch als Beschäftigungsland im Sinne der Art. 13 ff VO(EWG) Nr. 1408/71 zu gelten,
so dass italienische Rechtsvorschriften unabhängig vom Wohnort der Klägerin anzuwenden sind, mit der Folge, dass der
Kindergeldanspruch in Deutschland (auch nach dem Bosmann-Urteil des EuGH vom 20.5.2008 C-352/06) ausgeschlossen
ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 1 Nr 1; EWGV 1408/71 Art 13 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 21.1.2009 (14 K 176/05)