Urteil des BFH vom 19.11.2010
Zum Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage - Indizienbeweis
BFH Anhängiges Verfahren, IX R 44/10 (Aufnahme in die Datenbank am 19.11.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 08.02.2011, durcherkannt.
Nachweis der Zahlung einer Stammeinlage - Ist Darlegungs- und ggf. Beweislast des GmbH-Gesellschafters für die einem
Beteiligungsverlust i.S. des § 17 EStG als Anschaffungskosten der Beteiligung zugrunde liegende Stammeinlagezahlung von
zeitlich unbegrenzter Dauer oder ist bei längerem Zeitabstand zu den Zahlungsvorgängen von einer - stufenweisen bis
vollumfänglichen - Abschwächung der Beweislastanforderungen auszugehen - Kann in Fällen des § 17 EStG für die zum
Privatbereich gehörenden Zahlungsbelege über die Einzahlung der Stammeinlage keine längere Aufbewahrungszeit
verlangt werden, als dies § 147 AO für entsprechende Belege im betrieblichen Bereich vorschreibt (hier:
Nachweisanforderungen bei ca. 20 bzw. 13 Jahre zurückliegenden Einlagezahlungen)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 17 Abs 4; AO § 147 Abs 3; FGO § 96 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 10.3.2010 (5 K 305/09)