Urteil des BFH vom 18.01.2008

Betriebsveräußerung zum 31. März 1999 - Anwendung des halben Steuersatzes

BFH Anhängiges Verfahren, X R 63/04 (Aufnahme in die Datenbank am 18.1.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 18.05.2011 (Erledigung der Hauptsache).
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung der Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002) auf
Veräußerungsgewinne, die durch Betriebsaufgabe zum 31.3.1999 entstanden sind und auf notariellen Kaufverträgen vom
5.2.1999 beruhen, wobei diesen Verträgen handschriftliche Verträge vom 30.11.1998 vorausgegangen sind. Liegt eine echte
Rückwirkung und/oder ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, weil ab dem Veranlagungszeitraum 2001 grundsätzlich der
halbe Steuersatz für außerordentliche Einkünfte wieder möglich ist ?
Das Verfahren ist ausgesetzt, bis eine abschließende Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 58/06 und 2 BvL
57/06 ergangen ist (Beschluss vom 7. Dezember 2006).
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
StEntlG 1999/2000/2002; EStG § 34 Abs 1 S 2; GG Art 3 Abs 1; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 30.6.2004 (8 K 4932/01)