Urteil des BFH vom 19.05.2009

Freiwilligendienst keine Berufsausbildung - kindergeldrechtliche Berücksichtigung nur bei anerkannten Diensten

BFH Anhängiges Verfahren, III R 11/09 (Aufnahme in die Datenbank am 19.5.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 07.04.2011, unbegründet.
Freiwilligendienst nach dem Abitur als Missionarin auf Zeit: Reicht es zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals in § 32 Abs. 4
S. 1 Nr. 2a EStG "für einen Beruf ausgebildet" aus, dass ein Freiwilligendienst für den Zugang zu einer Berufsausbildung,
insbesondere durch Berücksichtigung im Verfahren über die Zulassung zu einem Studium, förderlich sein konnte?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 26.11.2008 (4 K 157/06)