Urteil des BFH vom 15.03.2017
"Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung
BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 6/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2009)
War mit der Übersendung des Prüfungsberichts die Betriebsprüfung abgeschlossen und ist deshalb der Änderungsbescheid
für das Jahr 1994 nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergangen, oder haben weitere Ermittlungen - die nach außen nicht
erkennbar waren - den Ablauf der Verjährung gehemmt? Weicht das Urteil des FG von der Rechtsprechung des BFH über die
Grundsätze zum Abschluss einer Außenprüfung ab? Hat das FG einen Verfahrensfehler begangen, weil es keine eigenen
Ermittlungen zur Beendigung der Prüfungsmaßnahmen getroffen hat?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 169 Abs 2 Nr 2; AO § 171 Abs 4; AO § 193; AO § 194; AO § 201; AO § 202
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 18.3.2008 (6 K 2103/04)