Urteil des BFH vom 15.03.2017
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 55/08 - Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - Persönlicher, zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Zurückverweisung
BFH Anhängiges Verfahren, III R 40/08 (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008)
Kindergeld für polnischen Staatsangehörigen, der als Selbständiger einen Kindergeldanspruch in Polen hat und dort auch
pflichtversichert ist? Genügt für die Eröffnung des persönlichen Geltungsbereichs der VO (EWG) Nr. 1408/71 (Art. 2 Abs. 1
i.V.m. Art. 1 Buchst. a), dass der Kläger in irgendeinem Zweig der sozialen Sicherheit in irgendeinem Land der EU
pflichtversichert (evt. auch freiwillig versichert) ist? Schließt die notwendige Anwendung polnischer Rechtsvorschriften auch
eine Differenzzahlung zum höheren deutschen Kindergeld aus?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 1; EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2; EWGV 1408/71
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2007 (14 K 2815/07 Kg)