Urteil des BFH vom 15.03.2017

Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das eigene Aufwendungen geleistet worden waren - Typisierte Verteilung von Aufwendungen - Ausgliederung wesentlicher Betriebsgrundlagen - Anwendung des § 20 UmwStG 1977

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 29/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.9.2009)
Führt die Beendigung der unentgeltlichen betrieblichen Nutzung von Gebäudeteilen, die zivilrechtlich dem
Nichtunternehmer-Ehegatten gehören, zur Aufdeckung stiller Reserven, da eine zum Betriebsvermögen gehörende
Nutzungsbefugnis entnommen wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 1 S 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 4; AO § 39 Abs 2 Nr 1; BGB § 951; BGB § 812
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 30.4.2009 (10 K 3457/08)