Urteil des BFH vom 15.03.2017
Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar
BFH Anhängiges Verfahren, IV R 25/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.9.2009)
Sind Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt, an der Kunden und Geschäftsfreunde sowie Vertriebsmitarbeiter
teilgenommen haben, als Betriebsausgaben abzugsfähig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 27.5.2009 (2 K 40112/08)