Urteil des BFH vom 15.03.2017

Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende Posten

BFH Anhängiges Verfahren, XI R 4/09 (Aufnahme in die Datenbank am 19.6.2009)
Unter welchen Voraussetzungen stellt die von einem Lotterievermittlungsunternehmen mitvereinnahmte Teilnahmegebühr,
welche dann als eigentlicher Spieleinsatz an den Lotterieveranstalter gezahlt wird, einen sog. durchlaufenden Posten dar?
Sind die Leistungen der Klägerin zur Lotterieteilnahme in einer Spielergemeinschaft nach Art. 13 Teil B Buchst. f der
Richtlinie 77/388/EWG steuerbefreit? Verletzung des Neutralitätsgrundsatzes?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 10 Abs 1 S 5; EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 17.12.2008 (7 K 5384/05 B)