Urteil des BFH vom 15.03.2017

BFH (gewinn, zulassung, steuerpflichtiger, gesellschaft, personengesellschaft, datenbank, aufnahme, gewerbesteuer)

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 49/09 (Aufnahme in die Datenbank am 19.2.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Stellt die auf den Gewinn aus der Veräußerung des Betriebs einer formumgewandelten Personengesellschaft gemäß § 18
Abs. 4 Satz 1 UmwStG anfallende Gewerbesteuer Betriebsausgabe beim laufenden Gewinn der Gesellschaft oder
Veräußerungskosten beim nach § 16 EStG begünstigten Veräußerungsgewinn dar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UmwStG § 18 Abs 4; EStG § 16 Abs 2; EStG § 15 Abs 1; EStG § 4 Abs 4
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 27.10.2009 (8 K 3437/07)