Urteil des BFH vom 15.03.2017

Gewinnbegriff des § 4 Abs. 4a EStG - Wechsel der Gewinnermittlungsart - Ungleichbehandlung - Verfassung

BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 5/08 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2008)
Wechsel von Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zur Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung -
Berücksichtigung eines Übergangsverlustes bei der Ermittlung von Überentnahmen gem. § 4 Abs. 4a EStG. Ist § 4 Abs. 4a
EStG dahingehend auszulegen, dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Entnahmen auch in der Höhe zulässig
sind, in der Gewinne bereits erwirtschaftet wurden, die entsprechenden Betriebseinnahmen steuerlich aber wegen der
Anwendung des § 11 EStG noch nicht als Betriebseinnahme erfasst wurden? Verstößt die Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG
gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das objektive Nettoprinzip?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4a; EStG § 4 Abs 3; EStG § 4 Abs 1; EStG § 11; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 22.3.2007 (16 K 4797/04 F)