Urteil des BFH vom 22.04.2010

BFH: unternehmen, mitgliedstaat, gemeinschaftsrecht, kausalzusammenhang, steuer, datenbank, eugh, dänemark

EuGH Anhängiges Verfahren, C-94/10 (Aufnahme in die Datenbank am 22.4.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.10.2011
Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 17.02.2010, zu folgenden Fragen:
1. Hindert das Gemeinschaftsrecht einen Mitgliedstaat daran, eine Erstattungsforderung zurückzuweisen, die von einem
Unternehmen erhoben wird, auf das eine richtlinienwidrige Verbrauchsteuer abgewälzt worden ist, wenn die Zurückweisung -
unter Umständen wie im Ausgangsverfahren - mit der Begründung erfolgt, dass nicht dieses Unternehmen die Steuer an den
Staat entrichtet hat?
2. Hindert das Gemeinschaftsrecht einen Mitgliedstaat daran, eine Erstattungsforderung zurückzuweisen, die von einem
Unternehmen erhoben wird, auf das eine richtlinienwidrige Verbrauchsteuer abgewälzt worden ist, wenn die Zurückweisung -
unter Umständen wie im Ausgangsverfahren - mit der vom Mitgliedstaat hier angeführten Begründung erfolgt (nämlich dass
das Unternehmen nicht der unmittelbar Geschädigte sei und dass zwischen einem möglichen Schaden und dem
haftungsbegründenden Verhalten kein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehe)?
EG Art 10