Urteil des BFH vom 18.03.2010

Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO - Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG - Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft

BFH Anhängiges Verfahren, V R 59/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.3.2010)
Kann eine zur Beschäftigung behinderter Menschen im Rahmen eines Integrationsprojekts i.S. des § 68 Nr. 3 Buchst. a AO
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gegründete gemeinnützige GmbH, die mit Hilfe einer anderen GmbH Leasingleistungen
erbringt, für ihre Umsätze mit den Leasingnehmern den ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG 2005
beanspruchen, wenn sich das Integrationsprojekt in seiner Gesamtrichtung nicht als Zweckbetrieb darstellt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a; AO § 68 Nr 3 Buchst c; AO § 65; SGB 9 § 132 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 19.10.2009 (9 K 411/06)