Urteil des BFH vom 14.03.2017

Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des Kindes - Entscheidung über eine teilweise zulässige Revision - Begriff des "Arbeitsuchenden" - Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach ARB 1/80 - Vorliegen formeller Beschwer

BFH Anhängiges Verfahren, III R 24/08 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2008)
Ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c --ggf. analog-- anwendbar, wenn nach Abbruch der Schulausbildung durch das Kind der
Nichtantritt einer Ausbildung auf andere -- nicht durch das Kind zu vertretene -- Gründe als das Fehlen eines
Ausbildungsplatzes zurückzuführen ist? Im Streitfall hatte die Agentur wegen eines laufenden ausländerrechtlichen
Genehmigungsverfahrens das Kind trotz mehrmaliger Vorsprachen nicht als ausbildungsuchend aufgenommen, da es nur für
drei Monate gem. § 69 Abs. 2 AuslG geduldet war. Kommt der Entscheidung der Berufsberatung, ein Vermittlungsgespräch
nicht zu führen, unabhängig von deren Rechtmäßigkeit, Tatbestandswirkung zu? Notwendiger Erlass aus sachlichen und
persönlichen Billigkeitsgründen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c; AuslG § 69 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 22.2.2008 (4 K 96/07 (4))