Urteil des BFH vom 14.03.2017

Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

BFH Anhängiges Verfahren, III R 61/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2009)
Kann eine Berechtigtenbestimmung geändert werden, solange das Kindergeld noch nicht ausgezahlt ist, oder kann eine
Berechtigtenbestimmung nur rückwirkend geändert werden, solange das Kindergeld insoweit noch nicht festgesetzt wurde
(vgl. DA-FamEStG 64.4 Abs 2)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 64 Abs 2 S 2
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 28.4.2008 (2 K 814/08)