Urteil des BFH vom 18.03.2010

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten Zweifamilienhaus - Einbindung eines Arbeitsraums in die häusliche Sphäre

BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 7/10 (Aufnahme in die Datenbank am 18.3.2010)
Liegt ein außerhäusliches Arbeitszimmer vor, wenn sich das außerhalb des Wohnbereichs (Erdgeschoss) liegende
Arbeitszimmer (Obergeschoss) in einem komplett durch die Kläger selbstgenutzten Mehrfamilienhaus befindet, zu dem
fremde Dritte keinen Zugang haben ?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 Buchst b S 1; EStG § 4 Abs 4
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 15.5.2009 (10 K 3583/08)