Urteil des BFH vom 20.10.2010

Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer - Territorialitätsprinzip

BFH Anhängiges Verfahren, III R 55/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2010)
Hat der Kläger, ein türkischstämmiger Arbeitnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Anspruch auf Kindergeld nach Art. 33
Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom
30.4.1964 (SozSichAbk Türkei) für seine in der Türkei lebenden Kinder? Ist eine Begrenzung des Kindergeldzahlbetrages
nach Art. 33 Abs. 2 SozSichAbk Türkei gemeinschaftsrechtswidrig und verfassungswidrig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
SozSichAbk TUR Art 33 Abs 1; SozSichAbk TUR Art 33 Abs 2; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 21.7.2010 (15 K 4251/09 Kg,AO)