Urteil des BFH vom 06.07.2010
BFH (berufliche tätigkeit, tätigkeit, verfügung, abzug, datenbank, aufnahme)
BVerfG Anhängiges Verfahren, 2 BvL 13/09 (Aufnahme in die Datenbank am 25.5.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.07.2010
Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob durch die im Steueränderungsgesetz 2007
vom 19.7.2006 (BGBl I 2006, 1652) erfolgte Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG eine Regelung getroffen
worden ist, die insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als der Abzug von Aufwendungen für ein
häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht mehr möglich ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
-- Normenkontrollverfahren --
StÄndG; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2; GG Art 3 Abs 1; EStG § 9 Abs 5; EStG § 4 Abs 4; EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 1
Vorgehend: FG Münster, Entscheidung vom 8.5.2009 (1 K 2872/08 E)