Urteil des BFH vom 20.08.2010

Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte - Verteilung des Höchstbetrags - Missbrauch durch Vorteilsausnutzung - Hilfsweise Angabe von "Ersatzwirtschaftsgütern" - Reichweite der Wirkung eines negativen Progressionsvorbehalts

BFH Anhängiges Verfahren, I R 45/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 10.08.2011, Zurückverweisung.
Negativer Progressionsvorbehalt im Jahr 2006: Kann eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG auch für Wirtschaftsgüter
gebildet werden, wenn diese ausschließlich für eine im EU-Ausland belegene Betriebsstätte angeschafft werden sollen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32b Abs 1 Nr 2; EStG § 7g Abs 3
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 21.4.2010 (6 K 1156/09)