Urteil des BFH vom 14.03.2017

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.9.2010 V R 57/09 - Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unio

BFH Anhängiges Verfahren, V R 49/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.3.2010)
Änderung bestandskräftiger USt-Festsetzungen aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 17.02.2005 C-453/02 und C-462/02,
Linneweber und Akritidis, zur Steuerfreiheit von Glücksspielautomaten -- Mangelnde Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in
nationales Recht und verfahrensrechtliche Folgen
1. Führt die nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie (77/388/EWG) zur Nichtigkeit
des Umsatzsteuerbescheides?
2. Begründet ein Verstoß gegen materielles Steuerrecht in der Regel eine Nichtigkeit?
3. Ergibt sich aus dem in Art. 10 EG verankerten Effektivitätsgebot eine Anlaufhemmung der Einspruchsfrist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f; AO § 355 Abs 1; AO § 110; AO § 125 Abs 1; EG Art 10; UStG 1993 § 4 Nr 9 Buchst b
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 13.8.2009 (5 K 2659/07 U)