Urteil des BFH vom 05.05.2010

BFH: gegenleistung, steuerpflichtiger, baukosten, datenbank, grundstückserwerb

BFH Anhängiges Verfahren, II R 39/08 (Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 05.05.2010, unzulässig.
Grundstückserwerb im Planungszustand. Gehören Aufwendungen, die neben dem Grundstückskaufpreis auch für die
Übernahme der Planungsunterlagen entrichtet werden, zur Gegenleistung - handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag?
Ist die deutsche Grunderwerbsteuer mit dem gemeinschaftsrechtlichen Mehrfachbelastungsverbot hinsichtlich der
Einbeziehung von Baukosten in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung vereinbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GrEStG § 1 Abs 1; GrEStG § 8 Abs 1; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1; FGO § 56
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 19.6.2008 (8 K 4414/05 GrE)