Urteil des BFH vom 19.02.2009

Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft - Grundsatz der Rechtsformneutralität - Änderung der Rechtsprechung - Wirksamwerden eines Beherrschungsvertrags und Gewin

BFH Anhängiges Verfahren, XI R 43/08 (Aufnahme in die Datenbank am 19.2.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 01.12.2010, durcherkannt.
Liegt eine finanzielle Eingliederung vor, wenn die Gesellschaftsanteile zweier Kapitalgesellschaften im Privatvermögen einer
natürlichen Person gehalten werden und das Überordnungsverhältnis bzw. Unterordnungsverhältnis durch einen
Beherrschungsvertrag und Gewinnabführungsvertrag sichergestellt werden soll?
Gebieten der Grundsatz der Rechtsformunabhängigkeit und das steuerliche Neutralitätsgebot, die
Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zur finanziellen Eingliederung bei mittelbarer Beteiligung (vgl. z.B. XI R 69/97 und V R
31/03) auch im Streitfall anzuwenden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 2 Abs 2 Nr 2; EWGRL 388/77 Art 4 Abs 4 UAbs 2
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 12.3.2008 (8 K 560/05)