Urteil des BFH vom 21.09.2010

Prüfung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins bei Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele

BFH Anhängiges Verfahren, I R 19/10 (Aufnahme in die Datenbank am 21.9.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.02.2011, unbegründet.
Inwieweit ist der ehemals in § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG enthaltene Begriff des politischen Vereins als Abgrenzungsmerkmal für
Körperschaften geeignet, die sich neben der Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken auch allgemeinpolitisch betätigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 5 Abs 1 Nr 9; AO § 52; AO § 65; KStG § 5 Abs 1 Nr 7
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 9.2.2010 (6 K 1908/07 K)