Urteil des BFH vom 19.11.2010

Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche nach Ergehen der Entscheidung in einem Musterverfahren - Aktivierung von Forderungen - Fehlende Konkretisierung hindert Bilanzierung nicht

BFH Anhängiges Verfahren, X R 19/10 (Aufnahme in die Datenbank am 19.11.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 31.08.2011, Zurückverweisung.
Aktivierung von zuvor bestrittenen Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen (Steuerfreiheit von Umsätzen aus dem Betrieb von
Geldspielautomaten): Ansatz der Forderung entsprechend dem BMF-Schreiben vom 5. Juli 2006 (BStBl I 2006, 418) bereits
in der Schlussbilanz des Streitjahres 2005 oder setzt die Aktivierung die Aufhebung oder Änderung der fehlerhaften
Bescheide oder in anderer Weise die eindeutige Akzeptanz des geltend gemachten Erstattungsanspruchs durch die
Finanzbehörde voraus?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 5 Abs 1; HGB § 252 Abs 1 Nr 4; AO § 37 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 30.6.2010 (15 K 4281/08 E,G,Zerl)