Urteil des BFH vom 17.12.2010

Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 24.03.2011 VI R 11/10 - Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern - Bewertung der unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung für Soldaten in Kasernen mit Sachbezugswert

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 48/10 (Aufnahme in die Datenbank am 17.12.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 24.03.2011, Zurückverweisung.
Verpflegungsmehraufwand von Soldaten auf Dienstreise - Sind die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen
nicht nur um das ausgezahlte, sondern auch um das - auf Grund der Teilnahme an der vom Arbeitgeber zur Verfügung
gestellten Gemeinschaftsverpflegung - einbehaltene Trennungsgeld/Tagegeld zu kürzen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5; EStG § 9 Abs 5; EStG § 3c Abs 1; EStG § 3 Nr 13; EStG § 8; BRKG § 6 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern , Entscheidung vom 18.11.2009 (3 K 242/09)