Urteil des BFH vom 15.07.2010

BFH (zoll, einfuhr, rechnung, anmeldung, zollbetrag, ermittlung, käufer, aufnahme, datenbank, voraussetzung)

EuGH Anhängiges Verfahren, C-354/09 (Aufnahme in die Datenbank am 27.11.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.07.2010
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 03.09.2009, zu folgender Frage:
Ist bei einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung im Sinne von Art. 220 des Zollkodex der Gemeinschaften davon
auszugehen, dass die in Art. 33 Buchst. f des Zollkodex aufgestellte Voraussetzung, unter der Einfuhrabgaben nicht in den
Zollwert einbezogen werden, erfüllt ist, wenn der Verkäufer und der Käufer der betreffenden Waren die Lieferbedingung
"delivered duties paid" vereinbart haben und dies in der Zollanmeldung angegeben ist, auch wenn sie bei der Ermittlung des
Transaktionspreises - zu Unrecht - davon ausgegangen sind, dass bei der Einfuhr der Waren in die Gemeinschaft kein Zoll zu
entrichten sein werde, und demzufolge auf der Rechnung und in oder bei der Anmeldung kein Zollbetrag angegeben ist?
ZK Art 220; EWGV 2913/92 Art 220; ZK Art 33 Buchst f; EWGV 2913/92 Art 33 Buchst f