Urteil des BFH vom 19.02.2010

BFH: auszahlung, verwaltung, festsetzungsverjährung, datenbank

BFH Anhängiges Verfahren, III R 2/10 (Aufnahme in die Datenbank am 19.2.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 56/10
Ist durch die Auszahlung des Kindergeldes ab Juni 2000 ohne besonderen Bescheid für den Zeitraum vor der Auszahlung
ein Kindergeldanspruch bestandskräftig abgelehnt worden? Ist Festsetzungsverjährung für die Zeiträume vor Juni 2000
eingetreten, da über den Antrag vom 7.Juli 2000 --nach Erteilung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung am 28.6.2000--
mit dem Kenntnisstand des Jahres 2000 in vollem Umfang entschieden wurde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 169 Abs 1 S 1; AO § 119 Abs 2 S 1; AO § 157 Abs 1 S 1; EStG § 70 Abs 2 S 2; EStG § 70 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 5.11.2009 (11 K 4246/08 Kg)