Urteil des BFH vom 20.10.2009

BFH: pachtvertrag, steuerpflichtiger, verpachtung, datenbank

BFH Anhängiges Verfahren, V R 22/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 28.10.2010, Zurückverweisung.
Veräußerung verpachteter Grundstücke (Gebäudekomplex -Altenheim und Hotelbereich-) als Geschäftsveräußerung im
Ganzen
1. Unterliegt die Veräußerung bebauter Grundstücke als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer, wenn
Teilflächen durch einen Pächter genutzt wurden, der Veräußerer Pachtumsätze erzielt hat und keine Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass die Verpachtung nur erfolgte, um das Objekt zu besseren Bedingungen veräußern zu können?
2. Steht der Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen entgegen, dass bei Abschluss des Kaufvertrags noch
umfangreiche Restbauarbeiten an dem Kaufobjekt durchzuführen waren, sich die endgültige Fertigstellung noch erheblich
verzögerte und dafür noch hohe Aufwendungen anfielen?
3. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn der Erwerber nicht in den bestehenden Pachtvertrag eintritt,
sondern mit demselben Pächter einen neuen Pachtvertrag abschließt und die rechtlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen, unter denen der Veräußerer und der Erwerber die Pachtleistungen erbracht haben bzw. erbringen, im
Wesentlichen übereinstimmen bzw. sich hinreichend ähneln?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 1 Abs 1a; UStG § 15a Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 29.4.2009 (1 K 2778/05 U)