Urteil des BFH vom 18.12.2009

Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

BFH Anhängiges Verfahren, V R 42/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 07.07.2011, unbegründet.
1. Erfordert der Bezug eines Gegenstandes, der sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke
vorgesehen ist, bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine sofortige Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des
Leistungsbezugs zum Unternehmen, wenn er insgesamt dem Unternehmen zugeordnet werden soll?
2. Hat dies durch Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs in der erstmöglichen Steuererklärung, der
Umsatzsteuervoranmeldung, zu erfolgen (hier: keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, Abgabe der
Umsatzsteuerjahreserklärungen im Dezember bzw. im Oktober des folgenden Jahres)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 2; UStG § 3 Abs 9a Nr 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 13.8.2009 (16 K 463/07)