Urteil des BFH vom 20.04.2010

Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG - Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistung

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 7/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 28.07.2011, Zurückverweisung.
Sind Aufwendungen für ein sich unmittelbar an die Schulausbildung anschließendes, nicht im Rahmen eines
Dienstverhältnisses stattfindendes Erststudium nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar und unterliegen
insoweit dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG? Ist § 12 Nr. 5 EStG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen den
Gleichheitssatz und das Rückwirkungsverbot)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 5; GG
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 25.11.2009 (5 K 193/08)