Urteil des BFH vom 14.03.2017

Kein Mitunternehmerrisiko bei Umwandlung wertloser Forderung in atypisch stille Beteiligung

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 40/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2009)
Ist eine durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen begründete atypisch stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und
ihrem Alleingesellschafter wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn die
subjektive Überzeugung des Gesellschafters von der Sanierungsfähigkeit der GmbH nicht durch objektive Anhaltspunkte
nachvollzogen werden kann?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 2 S 1; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2; AO § 180 Abs 3 S 2
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 4.6.2008 (2 K 482/07)