Urteil des BFH vom 18.06.2010

Hinzurechnung von Sondervergütungen im Vorjahr der Antragstellung auf Gewinnermittlung nach der Tonnage

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 19/10 (Aufnahme in die Datenbank am 18.6.2010)
Sind vor der Indienststellung des Schiffes an die Gesellschafter geleistete Sondervergütungen einer Ein-Schiffs-KG, die zur
Tonnagebesteuerung optiert hat, nach § 5a Abs. 3 Satz 2 EStG von der Besteuerung ausgenommen, oder sind sie
steuerpflichtig, da sie nicht aus dem Betrieb des Handelsschiffs im internationalen Verkehr stammen? Durfte das FA für ein
Wirtschaftsjahr, für das nicht zur Tonnagebesteuerung optiert war, erklärungsgemäß Einkünfte nach § 5a Abs. 1 EStG von
Null feststellen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 5a Abs 3 S 2; EStG § 5a Abs 4a S 3; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2; EStG § 5a Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 26.3.2010 (6 K 242/09)