Urteil des BFH vom 20.08.2010

Verpflegung bei Seminaren grundsätzlich nicht steuerfrei - richtlinienkonforme Auslegung von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG - Aufteilung eines einheitlichen Entgelts für steuerfreie als auch steuerpflichtige Leistungen

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