Urteil des BFH vom 14.03.2017

Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer Steuerbescheide - Unionsrechtskonforme Auslegung - Keine Bescheidänderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei grobem Verschulden - Sorgfaltspflicht des Steuerberaters - "Berücksichti

BFH Anhängiges Verfahren, I R 73/10 (Aufnahme in die Datenbank am 17.12.2010)
1. Liegt ein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden (§ 173 AO) der Tatsache, dass in Einnahmen aus §
18 EStG auch Renteneinkünfte enthalten sind, für die das Besteuerungsrecht in den Niederlanden liegt?
2. Anwendung des § 174 Abs. 1 AO bei fehlerhafter Doppelberücksichtigung von Einnahmen in inländischem und
ausländischem Steuerbescheid?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 173 Abs 1 Nr 2; AO § 174 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 7.7.2010 (7 K 369/10 E)