Urteil des BFH vom 18.12.2008

Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

BFH Anhängiges Verfahren, III R 64/08 (Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 22.09.2011, Zurückverweisung.
Ist der Betrieb eines Kalksteinbruchs dem "verarbeitenden Gewerbe" oder nach Abschn. C, CB, Ziffer 14.21. der Klassifikation
der Wirtschaftszweige 1993 dem "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" (bzw. ab 2003: Ziffer 14.11. Gewinnung
von Naturwerksteinen und Natursteinen) zuzuordnen? Diverse Verfahrensmängel, u.a. mangelnde Sachaufklärung durch
übergangene Beweisanträge und unterlassene Würdigung der vorgetragenen Wertschöpfungsanteile?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 15.07.2010 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvR 857/07.
InvZulG § 2 Abs 1
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht , Entscheidung vom 2.4.2008 (IV 618/06)