Urteil des BFH vom 20.08.2010

Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO - Prinzip der Abschnittsbesteuerung

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 63/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 13.01.2011, unbegründet.
Stornierung von zu Unrecht als Arbeitslohn versteuerten sog. Nachteilsausgleichszahlungen des Arbeitgebers an eine
Zusatzversorgungskasse - Ist die Rückgängigmachung der vom Arbeitgeber vorgenommenen Kürzung des
Bruttoarbeitslohns des Jahres 2006 um die in den Jahren 2001 bis 2005 zu Unrecht als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn
behandelten sog. Nachteilsausgleichszahlungen durch Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids für
2006 gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtswidrig - Kenntniszurechnung im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO -
Bindungswirkung einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) und Sperrwirkung des § 42d Abs. 3 Satz 4
Nr. 1 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 173 Abs 1 Nr 1; EStG § 42e; EStG § 42d; FGO § 76 Abs 1; BGB § 242
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 5.11.2009 (11 K 1116/09 E)