Urteil des BFH vom 14.03.2017

Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen - Erfordernis einer Gesamtwürdigung - Anwendung von § 11 EStG bei Sonderausgaben

BFH Anhängiges Verfahren, X R 10/09 (Aufnahme in die Datenbank am 19.3.2009)
Zahlungen an die Eltern des Klägers im Zusammenhang mit der Übergabe von zwei vermieteten Hausgrundstücken als
dauernde Last: Ist der Versorgungsvertrag wie vereinbart durchgeführt worden oder fehlt der erforderliche
Rechtsbindungswille allein deshalb, weil die Zahlungen von der Deckung des Mietkontos, auf welchem die Mietzahlungen
aus dem übergebenen Vermögen eingingen, abhängig gemacht und nicht immer pünktlich geleistet wurden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1 Nr 1a; EStG § 12
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 10.6.2008 (8 K 437/07)