Urteil des BFH vom 14.03.2017

Keine "eigenhändige" Unterschrift bei Anträgen auf Vergütung von Vorsteuern - Nachweis eines Vergütungsanspruchs bei nicht zu vertretendem Abhandenkommen der Originalrechnung

BFH Anhängiges Verfahren, V R 17/08 (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008)
1. Muss ein ordnungsgemäßer, innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999 gestellter
Vorsteuervergütungsantrag auch eine eigenhändige Unterschrift des antragstellenden Unternehmers aufweisen? Reicht die
Unterschrift eines rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten aus?
2. Verstößt das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des vergütungsberechtigten Unternehmers auf dem
Vorsteuervergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der
Gleichwertigkeit, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit?
3. Scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Ausschlussfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG
aus, wenn kein ordnungsgemäß unterschriebener Vorsteuervergütungsantrag eingereicht wird und die versäumte Handlung
nicht innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 Satz 3 AO nachgeholt wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 18 Abs 9 S 5; UStG § 18 Abs 9 S 3; AO § 150 Abs 3 S 1; AO § 110; EWGRL 1072/79 Art 6; EWGRL 1072/79 Art 3
Buchst c; UStG § 18 Abs 3 S 3
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 21.2.2008 (2 K 754/04)