Urteil des BFH vom 17.05.1977

BFH (richtlinie, teil, spanien, gegenleistung, anwendungsbereich, entnahme, ermächtigung, gesetz, preis, aufnahme)

EuGH Anhängiges Verfahren, C-285/10 (Aufnahme in die Datenbank am 16.9.2010)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 07.06.2010, zu folgender Frage:
Erlaubt es die Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 den Mitgliedstaaten, für Umsätze zwischen verbundenen
Personen zu einem Preis, der den üblichen Marktpreis offensichtlich unterschreitet, eine andere als die Art. 11 Teil A Abs. 1
Buchst. a allgemein vorgesehene Besteuerungsgrundlage - die Gegenleistung - einzuführen, indem sie den
Anwendungsbereich der Vorschriften über die Entnahme von Gegenständen und Dienstleistungen (wie in Art. 79 Abs. 5 der
Ley del Impuesto sobre el Valor Anadido vor seiner Änderung durch das Gesetz 36/2006 vom 29. November 2006) ohne
Einhaltung des in Art. 27 der Richtlinie vorgesehenen spezifischen Verfahrens über die Ermächtigung zur Einführung von
abweichenden Sondermaßnahmen, die Spanien erst mit der Entscheidung des Rates vom 15. Mai 2006 erlangte,
ausweiten?
EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a; EWGRL 388/77 Art 27