Urteil des BFH vom 23.07.2002

BFH (zulassung, steuerpflichtiger, bremen, rückwirkungsverbot, person, datenbank, personengesellschaft, gewerbesteuer, aufnahme)

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 39/10 (Aufnahme in die Datenbank am 17.12.2010)
Ist die Regelung des § 7 Satz 2 GewStG i.d.F. des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 dahin auszulegen, dass der von einer vermögensverwaltenden
Personengesellschaft erzielte Veräußerungsgewinn ebenso wenig der Gewerbesteuer unterliegt wie der von einer
unmittelbar als Mitunternehmer beteiligten natürlichen Person erzielte Veräußerungsgewinn? Verstößt die Regelung gegen
das Rückwirkungsverbot?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GewStG § 7 S 2; EStG § 15 Abs 3 Nr 1; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 18.8.2010 (2 K 94/09 (5))