Urteil des BFH vom 20.01.2010

BFH: steuerpflichtiger, erfüllung, verfügung, datenträger, datenbank

BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 44/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.1.2010)
Verletzt ein Berufsgeheimnisträger i.S. von § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO seine Verpflichtung zur Wahrung des
Berufsgeheimnisses und erfüllt damit den Straftatbestand des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er nach Aufforderung durch die
Außenprüfung (§ 147 Abs. 6 Satz 2 AO) seine Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung sowie Berechnung von
Rückstellungen und Wertberichtigungen und Fakturierung auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung
stellt ? Ist die Erfüllung der Aufforderung objektiv unmöglich bzw. ermessensfehlerhaft ?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b; AO § 147 Abs 6 S 2; AO § 200 Abs 1 S 2; AO § 5; StGB § 203 Abs 1 Nr 3
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 30.7.2009 (6 K 1286/2008)