Urteil des BFH vom 06.10.2009

BFH (wegfall, wert, beteiligung, entgeltlichkeit, steuerpflichtiger, zulassung, anschaffungskosten, ermittlung, unterlassung, datenbank)

BFH Anhängiges Verfahren, IX R 4/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 06.10.2009, Zurückverweisung.
Wesentlichkeitsgrenze - Verstößt die Unterlassung der im Hinblick auf die beim BVerfG anhängigen
Verfassungsbeschwerden zur Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG von 25% auf 10% gebotenen
Aussetzung des Verfahrens gegen § 74 FGO - Ist die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von bisher 25% auf 10% in § 17
Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 und die damit verbundene Erfassung von in der Vergangenheit
gebildeten stillen Reserven verfassungswidrig, auch wenn die Veräußerung erst nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag
am 4.3.1999 vorgenommen wurde - Sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 17 Abs. 2 EStG i.d.F. des
StEntlG 1999/2000/2002 als Anschaffungskosten der gemeine Wert der Anteile am 1.1.1999 und nicht die historischen AK
anzusetzen - Ist im Rahmen des § 17 EStG bei einem Übertragungsvertrag zwischen nahen Angehörigen, der zum Wegfall
der Voraussetzungen einer wesentlichen Beteiligung führt, ein Fremdvergleich im Hinblick auf die Entgeltlichkeit des
Übertragungsvertrags anzustellen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
FGO § 74; EStG § 17 Abs 1; FGO § 96; FGO § 76 Abs 1; EStG § 17 Abs 2; GG Art 3 Abs 1; GG Art 20 Abs 3; GG Art 2 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 8.2.2008 (11 K 2615/05 E)