Urteil des BFH vom 18.01.2008

Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

BFH Anhängiges Verfahren, IX R 66/06 (Aufnahme in die Datenbank am 18.1.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.03.2011, unbegründet.
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei sog. echten
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der
Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung
der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden? Verstößt diese Vorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip?
Das Verfahren war bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss
vom 15. März 2007). Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 27.01.2011 wieder aufgenommen.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 7.3.2006 (11 K 1266/04)