Urteil des BFH vom 20.11.2008
Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage - Vollbeendigung einer GbR - Bestimmung des grunderwerbsteuerlichen Erwerbsgegenstands - Enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kaufvertrag und Bauvertrag - Keine Bindung nach § 118 Abs. 2 FGO bei fe
BFH Anhängiges Verfahren, II R 48/08 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 16.02.2011, durcherkannt.
Zusammenfassung dreier Immobilienfonds. Findet § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG keine Anwendung, da es sich um ein
Rechtsgeschäft handelt, das darauf abzielte, Vermögen im Wege der Zusammenfassung dreier GbRs zu übertragen? Ist eine
Durchbrechung des Stichtagsprinzips für vor dem 31. März 1999 verwirklichte Erwerbsvorgänge auf
gesellschaftsvertraglicher Grundlage auch im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 7 GrEStG zulässig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1; GrEStG § 8 Abs 1; GrEStG § 1 Abs 1 Nr 2; GrEStG § 1 Abs 1 Nr 7
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 16.7.2008 (11 K 1297/03 B)