Urteil des BFH vom 20.07.2009

Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit weniger als 50 % eigenbetrieblicher Nutzung und ohne wirtschaftliches Eigentum in vor 2006 beginnenden Wirtschaftsjahren - Zuordnung von Nutzungsrechten aus Leasing-Verträgen

BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 31/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2009)
Betriebsausgabenabzug bei einem nur teilweise betrieblich genutzten Leasingfahrzeug:
Sind bei einem zu 30% betrieblich genutzten Leasingfahrzeug die Leasingraten voll als Betriebsausgabe abzugsfähig und ist
die Privatnutzung nach der 1%-Regelung zu bemessen oder ist nur der betrieblich veranlasste Teil der Leasingraten (30%)
als Betriebsausgabe abzugsfähig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4 Abs 4; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 20.5.2009 (14 K 4223/06)