Urteil des BFH vom 19.06.2009

Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und Auskunftsverlangen als Verwaltungsakt - Anordnung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung

BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 8/09 (Aufnahme in die Datenbank am 19.6.2009)
Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung und eines damit verbundenen Vorlageverlangens:
Hat das FG bei der Entscheidung über einen Befangenheitsantrag gegen die geschäftsplanmäßige Vertretungsregelung
verstoßen?
Durfte das FG die Klage bzgl. des Vorlageverlangens durch Prozessurteil abweisen?
Ist die Prüfungsanordnung wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung (keine Ablaufhemmung mangels
Prüfungshandlungen) unzulässig?
Ist die Prüfungsanordnung willkürlich, weil sie nicht auf die Prüfung der steuerlichen Verhältnisse abzielt, sondern aus
unsachlichen und schikanösen Gründen erfolgt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 193 Abs 1; AO § 196; AO § 171 Abs 4; GG Art 103 Abs 1; GG Art 101 Abs 1; FGO § 76 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 27.6.2007 (8 K 10097/06 B)