Urteil des BFH vom 20.01.2010

Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt - Unmittelbarer beruflicher Anlass

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 42/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.1.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.12.2010, Zurückverweisung.
Kann ein Pfarrer die Kosten für eine dienstlich angeordnete Pilgerwallfahrt nach Rom sowie für eine
Fortbildungsveranstaltung nach Jordanien als Werbungskosten steuerlich geltend machen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 12.6.2008 (7 K 1813/2007)