Urteil des BFH vom 26.01.2009
BFH (eisen, stahl, china, egv, verordnung, antrag, aufnahme, datenbank, unternehmen, eug)
EuG Anhängiges Verfahren, T-162/09 (Aufnahme in die Datenbank am 27.7.2009)
Unternehmen gegen Rat, Klage vom 24.04.2009 mit dem Antrag,
- die EG Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates vom 26. Januar 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls
auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China für nichtig
zu erklären; oder hilfsweise
- die EG Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates vom 26. Januar 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls
auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, soweit die
Klägerinnen hiervon jeweils individuell betroffen werden, für nichtig zu erklären; und
- dem Rat die in Zusammenhang mit dieser Klage notwendigen Kosten für die Rechtvertretung, andere Kosten und Auslagen
aufzuerlegen.
EGV 91/2009; EGV 384/96