Urteil des BFH vom 18.12.2009

Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch Insolvenzverwalter

BFH Anhängiges Verfahren, V R 28/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 28.07.2011, Zurückverweisung.
1. Liegt ebenso wie bei der Einziehung von pfandrechtsbelasteten Mieten für die Grundpfandgläubiger im Rahmen der kalten
Zwangsverwaltung gegen Inkassogebühren zugunsten der Masse eine gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999
umsatzsteuerpflichtige Geschäftsbesorgungsleistung des Insolvenzverwalters für die Pfandgläubiger vor, wenn die
absonderungsberechtigten Gläubigerbanken den Insolvenzverwalter gegen Entrichtung eines Massekostenbeitrags mit der
freihändigen Veräußerung der mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücke beauftragen (Anschluss an BFH-Urteil vom
18.8.2005 V R 31/04, BFHE 211, 551, BStBl II 2007, 183)?
2. Berechtigt die Vorschrift des § 166 Abs. 2 InsO den Insolvenzverwalter vom Wortlaut her zur Verwertung verpfändeter
Forderungen oder ist eine analoge Anwendung dieser Vorschrift möglich?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1; UStG § 4 Nr 9 Buchst a; InsO § 159; InsO § 166 Abs 2; InsO § 170
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 10.6.2009 (5 K 3940/07 U)